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Unbezahlte Überstunden? Wir informieren Sie über Ihre Rechte!


Als Überstunden zählt die Arbeitszeit, in welcher ein Arbeitnehmer über die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit hinaus für einen Arbeitgeber eine Arbeitsleistung erbringt. Die zulässige Höchstarbeitszeit wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die erlaubte werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden - in Ausnahmefällen kann sie auf täglich 10 Stunden verlängert werden. Das ArbZG regelt jedoch nur die Frage, bis zu welcher Obergrenze Mehrarbeit zulässig ist, aber nicht, ob und in welchem Umfang diese Arbeitszeit zu vergüten ist.
Eine arbeitsvertragliche Regelung bezüglich der Abgeltung von Überstunden mit dem monatlich gezahlten Gehalt betrifft nur die gesetzliche Höchstarbeitszeit (d.h. 48 Stunden wöchentlich). Das bedeutet, dass Überstunden ab einem gewissen Zeitpunkt grundsätzlich zu vergüten sind, auch wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass mit der Arbeitsvergütung sämtliche Überstunden abgegolten wären.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.darmstadt.ihk24.de


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