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Als Überstunden zählt die Arbeitszeit, in welcher ein
Arbeitnehmer über die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit
hinaus für einen Arbeitgeber eine Arbeitsleistung erbringt.
Die zulässige Höchstarbeitszeit wird im Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
geregelt. Die erlaubte werktägliche Arbeitszeit beträgt 8
Stunden - in Ausnahmefällen kann sie auf täglich 10 Stunden
verlängert werden. Das ArbZG regelt jedoch nur die Frage,
bis zu welcher Obergrenze Mehrarbeit zulässig ist, aber
nicht, ob und in welchem Umfang diese Arbeitszeit zu
vergüten ist.
Eine arbeitsvertragliche Regelung bezüglich der Abgeltung
von Überstunden mit dem monatlich gezahlten Gehalt betrifft
nur die gesetzliche Höchstarbeitszeit (d.h. 48 Stunden
wöchentlich). Das bedeutet, dass Überstunden ab einem
gewissen Zeitpunkt grundsätzlich zu vergüten sind, auch wenn
im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass mit der
Arbeitsvergütung sämtliche Überstunden abgegolten wären.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter
www.darmstadt.ihk24.de
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