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Ob Sie einen Kredit aufnehmen wollen, im Versandhandel bestellen, einen Mobilfunkvertrag abschließen
oder ein Auto leasen möchten - fast immer wird von den entsprechenden Anbietern eine Auskunft über Sie
und ihre Bonität eingeholt. Die Richtigkeit der bei den Auskunfteien gespeicherten Daten ist hier
besonders wichtig, da Ihnen ein Kredit oder ein Mietvertrag unter Umständen verwehrt bleibt, wenn Sie
aufgrund eines Fehlers plötzlich als nicht kreditwürdig gelten.
Wenn Sie wissen möchten, welche Daten die Auskunfteien über sie gespeichert haben, können Sie eine
Selbstauskunft anfordern.
Nur so haben Sie die Möglichkeit eventuelle Fehler zu erkennen und die betreffende Auskunftei zur
Berichtigung aufzufordern.
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist der Umgang mit Ihren persönlichen Daten geregelt. Wichtig für
den Verbraucher ist in Bezug auf Auskunfteien der § 34. Dieser legt fest, dass die Auskunfteien auf
Verlangen dem Betroffenen einmal im Jahr eine
kostenlose Selbstauskunft in Textform erteilen müssen.
Diese Selbstauskunft darf aber nur zur
eigenen Prüfung der über Sie gespeicherten Daten verwendet werden. Wenn Sie eine Selbstauskunft für
einen Dritten (z.B. den Vermieter) benötigen, müssen Sie diese gesondert bei der jeweiligen Auskunftei
beantragen - meist gegen eine festgelegte Gebühr.
Damit Sie Ihre Selbstauskunft nicht bei jeder Auskunftei einzeln anfragen müssen, bietet Ihnen die
Seite selbst-auskunft.de einen besonderen
Service. Nach Eingabe einiger persönlicher Daten und der gewünschten Auskunfteien, von denen Sie
eine Selbstauskunft wünschen, wird Ihre
Anfrage automatisch an die Auskunfteien weiter geleitet.
Diese senden Ihnen Ihre gewünschten Auskünfte wenige Tage später per Post direkt nach Hause.
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