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Hohenstein-Ernstthal erstattet die Semestergebühren


Die Stadt Hohenstein-Ernstthal erstattet Studenten die Semestergebühren pro Semester. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, welchen man sich z.B. auf der Website herunter laden kann. Dem Antrag wird natürlich nur stattgegeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Hauptwohnung des Antragstellers muss durchgängig vom 1. September bis 28./29. Februar (Wintersemester) und vom 1. März bis 31. August (Sommersemester) in Hohenstein-Ernstthal sein. Außerdem darf der Antragsteller zum Ende des Semesters das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht länger als 10 Semester studieren.

Die Zeiträume für die Abgabe des Antrages sind jeweils
vom 1. Februar bis 28./29. Februar (Wintersemester) und
vom 1. August bis 31. August (Sommersemester),
aber spätestens 1 Monat nach Semester-Ende.

Den Link zum Download finden Sie hier.


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