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Die Stadt Hohenstein-Ernstthal erstattet Studenten die
Semestergebühren pro Semester. Dazu muss ein Antrag gestellt
werden, welchen man sich z.B. auf der Website herunter
laden kann. Dem Antrag wird natürlich nur stattgegeben, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Hauptwohnung des Antragstellers muss durchgängig vom 1. September bis 28./29. Februar
(Wintersemester) und vom 1. März bis 31. August
(Sommersemester) in Hohenstein-Ernstthal sein. Außerdem darf
der Antragsteller zum Ende des Semesters das 30. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben und nicht länger als 10 Semester
studieren.
Die Zeiträume für die Abgabe des Antrages sind
jeweils
• vom 1. Februar bis 28./29. Februar (Wintersemester)
und
• vom 1. August bis 31. August (Sommersemester),
aber
spätestens 1 Monat nach Semester-Ende. Den Link zum Download finden Sie hier. |