Liebe Eltern,
auf der Grundlage des § 3 der Schulordnung Grundschulen im Freistaat Sachsen
ist es erforderlich, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2011 das 6.
Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2005) zur
Einschulung angemeldet werden.
Achtung neue Verfahrensweise:
Das Anmeldeformular ist unter Vorlage der Geburtsurkunde in der jeweiligen
Grundschule abzugeben:
oder
Vordrucke liegen in den Kindergärten, der Schulverwaltung, im Bürgerbüro
und in der Stadtinformation Hohenstein-Ernstthal sowie der
Ortschaftsverwaltung Wüstenbrand aus.
Sie können aber auch über die Internetseite der
Stadtverwaltung
Hohenstein-Ernstthal herunter geladen werden.
Zurückgestellte Kinder vom Schuljahr 2010/2011 müssen nochmals angemeldet
werden!
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